Jahresabschlüsse

Jahresabschlüsse sind zumeist sowohl nach handelsrechtlichen als auch steuerrechtlichen Vorschriften zu erstellen. Wir entwickeln aus den Zahlen Ihrer Buchhaltung den für Sie zutreffenden Jahresabschluss.
Kreditinstitute verlangen häufig für Entscheidungen bei Finanzierungsfragen für Ihr Unternehmen Jahresabschlüsse mit Plausibilitätsbeurteilungen. Die Spannbreite reicht dort von “einfachen“ Bescheinigungen für die Erstellung von Jahresabschlüssen ohne Prüfungshandlungen bis hin zu Bescheinigungen, die in der Qualität einem Bestätigungsvermerk nahekommen, da umfangreiche Prüfungshandlungen durchgeführt wurden.

Sei es die klassische Handelsbilanz für Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaften bzw. die daraus abgeleitete Steuerbilanz als Grundlage für die Steuererklärung, oder die Einnahmen- Überschussrechnung für nicht zur Führung von Büchern verpflichteter Unternehmen.

Der Jahresabschluss ist neben Ihrer persönlichen Information über die Vermögens- bzw. Ertragslage auch immer die Grundlage für das Finanzamt zur Festsetzung der Steuern oder ggf. Entscheidungsgrundlage zur Vergabe von Krediten.
Daher legen wir große Sorgfalt in die Erstellung Ihres Jahresabschlusses. Wir versehen Ihre Jahresabschlüsse daher stehts mit einer Bescheinigung über den Umfang der von uns vorgenommenen Handlungen bei der Erstellung.